Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (B2B)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Berlinklang GmbH, Haynauer Straße 65–67, 12249 Berlin, nachfolgend Auftragnehmer genannt,
und ihren Auftraggebern, nachfolgend Kunde genannt,
über die Planung, Organisation und Durchführung von musikalischen und veranstaltungsbezogenen Leistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht Vertragspartner.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragsmodell und Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ist der Auftragnehmer berechtigt, selbstständig tätige Künstler sowie sonstige Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den eingesetzten Künstlern oder sonstigen Dritten kommt nicht zustande.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Person, Besetzung oder konkrete künstlerische Ausgestaltung besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder im Angebot vereinbart wurde.
3. Vertragsabschluss, Vertragsgrundlagen und Vertretungsberechtigung
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist zunächst das vom Auftragnehmer erstellte Angebot.
Der Kunde nimmt das Angebot durch schriftliche Bestätigung an. Mit dieser Angebotsbestätigung kommt ein verbindliches Vertragsverhältnis zustande.
Nach Angebotsannahme übersendet der Auftragnehmer dem Kunden einen gesonderten Vertrag, der die vereinbarten Leistungen, Pflichten und Rahmenbedingungen konkretisiert.
Maßgeblich für das Vertragsverhältnis sind in folgender Rangfolge der individuell geschlossene Vertrag, das bestätigte Angebot sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Individuelle Regelungen im Vertrag oder im Angebot gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Der Kunde versichert, bei Vertragsabschluss sowie bei allen im Zusammenhang mit dem Vertrag abgegebenen Erklärungen zur Vertretung des Auftraggebers berechtigt zu sein.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
4. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag sowie ergänzend aus dem bestätigten Angebot.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, organisatorische, personelle oder technische Anpassungen vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig erfüllt sind, insbesondere Stromversorgung, Technik, Zugang, behördliche Genehmigungen und Sicherheitsauflagen.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung von GEMA-Gebühren sowie sonstiger öffentlich-rechtlicher Abgaben verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Während der Veranstaltung ist ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner des Kunden vor Ort zu benennen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder dem bestätigten Angebot.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen bis zu 100 Prozent der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Stornierung, Rücktritt und Ausfall
Regelungen zur Stornierung, zum Rücktritt vom Vertrag sowie zu Ausfall- oder Abbruchfällen werden ausschließlich im individuell geschlossenen Vertrag oder im bestätigten Angebot getroffen.
Sofern im Vertrag oder im Angebot keine ausdrücklichen Regelungen zur Stornierung oder Kündigung vereinbart wurden, bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die vereinbarte Vergütung unberührt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
8. Technik, Equipment und Gefahrtragung
Eingebrachte technische Geräte, Instrumente oder sonstiges Equipment verbleiben im Eigentum des jeweiligen Eigentümers.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die eingebrachte Technik während der gesamten Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl geschützt ist.
Der Kunde haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Technik, es sei denn, der Schaden wurde durch den Auftragnehmer oder einen von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete örtliche Gegebenheiten, unsachgemäße Stromversorgung, fehlende Sicherungsmaßnahmen oder durch das Verhalten von Gästen oder sonstigen Dritten entstehen.
9. Nichtdurchführbarkeit aus Gründen des Kunden
Kann die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, weil die vom Kunden zu stellenden Voraussetzungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt sind, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer oder eingesetzte Künstler die Leistung aus Sicherheitsgründen ablehnen, unterbrechen oder abbrechen müssen und diese Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen.
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Künstlerhonorare sowie Reise-, Übernachtungs- oder Transportkosten, sind vollständig vom Kunden zu tragen.
10. Künstlerische Gestaltungsfreiheit und Weisungsfreiheit
Die künstlerische Gestaltung und Darbietung unterliegt der freien Entscheidung der eingesetzten Künstler.
Der Auftragnehmer und die eingesetzten Künstler unterliegen keinen künstlerischen oder technischen Weisungen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichungen in Stil, Interpretation oder Ausführung begründen keinen Mangel.
11. Entscheidungsbefugnis bei Sicherheitsfragen und Abbruch
Die Entscheidung über Aufnahme, Fortsetzung, Unterbrechung oder Abbruch der Leistung aus Sicherheitsgründen obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer oder den eingesetzten Künstlern.
Entscheidungen nach diesem Abschnitt begründen keine Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Mängeln.
12. Störungen durch Gäste und Dritte
Störungen durch Gäste, Besucher oder Beauftragte des Kunden fallen in dessen Verantwortungsbereich.
Führt eine solche Störung zu Einschränkungen oder Abbruch, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
13. Einschränkungen, Unterbrechungen und Verkürzungen
Zeitliche oder inhaltliche Einschränkungen der Leistung aus Gründen des Kunden stellen keinen Mangel dar.
Der Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen bestehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Arbeitskämpfe oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Eintritt der höheren Gewalt angefallene Kosten sind vom Kunden zu erstatten.
15. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Referenznennung und Projektverwertung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und das Projekt zu eigenen Präsentations- und Werbezwecken zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlich bekannter Informationen auch über das Vertragsende hinaus.
18. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, diese durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Berlinklang GmbH, Haynauer Straße 65–67, 12249 Berlin,
nachfolgend Anbieter genannt,
und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB,
nachfolgend Kunde genannt,
über die Planung, Organisation und Durchführung von musikalischen und veranstaltungsbezogenen Leistungen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Die Darstellung von Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein individuelles Angebot des Anbieters bestätigt.
Mit der Bestätigung des Angebots begründet der Kunde ein verbindliches Vertragsverhältnis mit dem Anbieter. Die wesentlichen Vertragsinhalte ergeben sich aus dem bestätigten Angebot sowie den anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Anschluss an die Angebotsbestätigung erhält der Kunde einen gesonderten Vertrag zur Unterzeichnung, in dem die individuellen Absprachen und Details der Leistungserbringung konkretisiert werden. Dieser Vertrag ergänzt das bereits zustande gekommene Vertragsverhältnis, ohne dessen Wirksamkeit zu berühren.
3. Vertragsspeicherung und Vertragssprache
Der Vertragstext wird vom Anbieter nach Vertragsschluss nicht dauerhaft gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsunterlagen in Textform und kann diese selbst speichern oder ausdrucken.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Vertragsmodell und Leistungserbringung
Der Anbieter erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Zur Vertragserfüllung setzt der Anbieter selbstständig tätige Künstler sowie sonstige Dritte als Erfüllungsgehilfen ein.
Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den eingesetzten Künstlern oder sonstigen Dritten kommt nicht zustande.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Person, Besetzung oder künstlerische Ausgestaltung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag bzw. des Angebotes.
Künstlerische Darbietungen unterliegen einer gestalterischen Freiheit. Abweichungen in Stil, Interpretation oder Ablauf stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung im Wesentlichen erbracht wird.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, insbesondere eine geeignete Stromversorgung, ausreichende Platzverhältnisse, Zugangsmöglichkeiten sowie die Sicherheit von Künstlern, Personal und Technik.
Der Kunde ist verpflichtet, eigenverantwortlich vor der Veranstaltung zu prüfen, ob für die geplante Musikdarbietung eine Anmeldung und/oder Abführung von GEMA-Gebühren oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Abgaben erforderlich ist.
Bei öffentlichen Veranstaltungen im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG ist der Kunde als Veranstalter verpflichtet, die ordnungsgemäße Anmeldung und Zahlung der GEMA-Gebühren sowie gegebenenfalls weiterer öffentlich-rechtlicher Abgaben auf eigene Kosten vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Handelt es sich um eine musikalische Darbietung im rein privaten Rahmen (z. B. im engen Familien- oder Freundeskreis mit abgegrenztem Teilnehmerkreis), kann eine GEMA-Pflicht entfallen. Auch in diesem Fall obliegt es dem Kunden, im Zweifel eigenständig zu prüfen und zu klären, ob eine solche Ausnahme tatsächlich vorliegt. Der Kunde stellt uns als Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen der GEMA oder Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Verpflichtung zur Anmeldung oder Zahlung entstehen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot oder dem Vertrag und versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
8. Widerrufsrecht
8. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Hierunter fallen insbesondere Verträge über die Organisation, Vermittlung oder Durchführung von musikalischen Darbietungen, Veranstaltungen oder sonstigen Eventleistungen zu einem fest vereinbarten Veranstaltungstermin.
Soweit das Widerrufsrecht im Einzelfall ausgeschlossen ist, wird der Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss gesondert informiert.
9. Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Veranstaltungsbeginn stornieren.
Im Falle einer Stornierung ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Kosten zu verlangen.
Die konkrete Höhe der Entschädigung ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag oder des Angebots.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Nichtdurchführbarkeit aus Gründen des Kunden
Kann die Leistung ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, weil die vom Kunden zu stellenden Voraussetzungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt sind, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
Gleiches gilt, wenn der Anbieter oder eingesetzte Künstler die Leistung aus Sicherheitsgründen ablehnen, unterbrechen oder abbrechen müssen und diese Gründe aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen.
11. Sicherheit, Abbruch und Störungen
Der Anbieter oder die eingesetzten Künstler sind berechtigt, die Leistung aus Sicherheitsgründen zu unterbrechen oder abzubrechen.
Störungen durch Gäste, Besucher oder sonstige Dritte fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.
In diesen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote oder sonstige vergleichbare, von keiner Partei zu vertretende und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, befreien beide Parteien für die Dauer und im Umfang der jeweiligen Störung von ihren vertraglichen Leistungspflichten.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und angemessene Kosten des Anbieters, die im Interesse des Kunden liegen, sind vom Kunden zu erstatten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.
13. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
14. Referenznennung
Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt, soweit eine ergänzende Vertragsauslegung nicht greift.
